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Aufgabe des Vereins

  1. Zur Versorgung der Parzellen des Vereins wird das bestehende Wassernetz durch den Verein dem jeweiligen Pächter einer Parzelle zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
  2. Das Wassernetz ist Eigentum des Vereins und von diesem Instand zu halten. Die Finanzierung von Reparaturen und Instandhaltungen des Wassernetzes erfolgt über den Verein. Zu Instandhaltungsarbeiten oder Hilfsarbeiten können Mitglieder im Rahmen von Pflichtstunden herangezogen werden.
  3. Über die Leitungsführung der Wasserleitung ist ein Lageplan anzufertigen und ständig auf dem aktuellen Stand zu halten.
  4. Die Leitung darf nur von den vom Verein beauftragten Fachleuten gewartet oder instandgesetzt werden. Nutzern einer Parzelle ist es nicht gestattet Arbeiten oder Anschlüsse am Netz des Vereins selbst herzustellen oder durchzuführen.
  5. Der Beginn und das Ende der Wasserversorgung geht, vom Beginn bis zum Ende der Vegetationsperiode und wird durch den Vorstand des Vereins bekanntgegeben.
  6. Die Zahleinrichtungen für die Wasserentnahme sind vom Verein zu verplomben.

Leitungsführungen und Eigentümergrenzen

  1. Die Leitungen zur Versorgung der Parzellen verlaufen Grundsätzlich auf den Wegen des Vereins. Zu jeder Parzelle besteht ein Anschluss der sich unmittelbar hinter der Grenze der Parzelle befindet und mit einem Abstellschieber endet. An dieser Stelle endet ebenfalls das Eigentum und die Verantwortung des Vereins.
  2. Alle Arbeiten nach dem Abstellschieber sind fachgerecht und auf Kosten des Pächters durchzuführen.

Aufgaben der Pächter

  1. Der Anschluss an das Wassernetz erfolgt nur mit einer Zähleinrichtung. Für Pflege und Instanthaltung für Zähleinrichtung und Leitung nach dem Abstellschieber ist der Pächter verantwortlich.
  2. Ein Anschluss der Parzelle an das Wassernetz des Vereins ist Genehmigungs- und Kostenpflichtig. Die Kostenhöhe wird durch den Vorstand des Vereins festgelegt.
  3. Zähleinrichtungen sind frei zugänglich zu halten.

Durchführungsbestimmungen

  1. Der Vorstand beauftragt den Bauausschussvorsitzenden mit der Kontrolle der Einhaltung der Wasserordnung.
  2. Der Verbrauch wird jährlich durch Beauftragte des Vereins ermittelt. Die Abrechnung des Wasserverbrauches je Parzelle erfolgt nach Verbrauch zuzüglich einer Grundgebühr.
  3. Die Kosten für die Unterhaltung und Reparaturen der Wasserleitung werden jährlich je angeschlossene Parzelle umgelegt.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23./24.10.2000


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